Mietkaution in Deutschland, Österreich und der Schweiz – was gilt wo?

14. June 2026

Mietkaution in Deutschland, Österreich und der Schweiz – was gilt wo?

Die Suche nach einer neuen Mietwohnung ist aufregend, aber auch mit vielen Fragen verbunden. Eine der wichtigsten betrifft die Mietkaution: Wie hoch darf sie sein? Wie wird sie angelegt? Und was unterscheidet die Regelungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz? Wir geben Ihnen einen umfassenden Überblick über die Kaution im DACH-Raum.

Mietkaution in Deutschland

In Deutschland ist die Mietkaution gesetzlich geregelt. Der Vermieter darf maximal die dreifache Kaltmiete als Kaution verlangen – das ist seit der Mietrechtsreform fest verankert. Wichtig: Diese Regelung bezieht sich ausschließlich auf die Kaltmiete, also ohne Nebenkosten.

Die Kaution muss auf einem Mietkautionskonto hinterlegt werden, das auf den Namen des Mieters läuft. Der Vermieter darf sie nicht einfach auf sein eigenes Konto überweisen. Die Kaution wird normalerweise verzinst, wobei die Zinsen dem Mieter zustehen. Nach Beendigung des Mietverhältnisses muss der Vermieter die Kaution innerhalb von drei Monaten zurückgeben – abzüglich berechtigter Schadensersatzforderungen.

Tipp für deutsche Mietinteressenten: Lassen Sie sich die Kontodaten des Kautionskontos schriftlich geben und überprüfen Sie regelmäßig, ob die Kaution ordnungsgemäß angelegt ist.

Mietkaution in Österreich

In Österreich gelten etwas andere Regeln. Hier darf die Kaution maximal zwei bis drei Monatsmieten betragen – die genaue Höhe richtet sich nach lokalen Gepflogenheiten. Anders als in Deutschland gibt es keine einheitliche Regelung zur Kontoverwaltung.

Die Kaution kann vom Vermieter auf verschiedene Arten hinterlegt werden. Häufig wird sie auf einem separaten Konto oder bei einer Bank verwahrt. Der Vermieter ist verpflichtet, Zinsen zu zahlen – diese orientieren sich am aktuellen Zinssatz. Nach der Wohnungsübergabe hat der Mieter Anspruch auf Rückerstattung, wobei auch hier Mängel und Schäden abgezogen werden können.

Österreichische Mietinteressenten sollten schriftlich festhalten, wie und wo die Kaution verwahrt wird, um später Streitigkeiten zu vermeiden.

Mietkaution in der Schweiz

Die Schweiz hat noch strengere Regelungen als Deutschland und Österreich. Die Kaution darf maximal einen Monat der Bruttomiete (also inklusive Nebenkosten) betragen. Zusätzlich muss der Vermieter die Kaution auf einem Sparkonto oder bei einer Bank verwahren – eine private Anlage ist nicht zulässig.

Die Verzinsung ist obligatorisch und muss mindestens dem Sparkontozins entsprechen. Nach Mietende muss die Kaution innerhalb von 30 Tagen zurückgegeben werden. Ein großer Vorteil: Schweizer Vermieter können die Kaution nicht einfach einbehalten – jeder Einbehalt muss schriftlich begründet und dem Mieter mitgeteilt werden.

Schweizer Mietinteressenten profitieren vom strikten Schutzmechanismus, sollten aber auch die Kontodaten überprüfen und die Fristen im Blick behalten.

Praktische Tipps für alle Länder

Unabhängig davon, ob Sie in Deutschland, Österreich oder der Schweiz mieten: Dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung bei Übergabe mit Fotos oder Videos. Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung über die Kautionszahlung an. Und bewahren Sie alle relevanten Verträge und Belege sorgfältig auf.

Mit diesen Informationen sind Sie bestens vorbereitet auf Ihr Mietverhältnis im DACH-Raum.