Mietkaution in Deutschland, Österreich und der Schweiz – was gilt wo?
06. June 2026
# Mietkaution in Deutschland, Österreich und der Schweiz – was gilt wo?
Wer eine neue Wohnung mietet, muss sich mit vielen Formalitäten auseinandersetzen. Eine der wichtigsten Fragen lautet: Wie hoch darf die Mietkaution sein und welche Regeln gelten? Die Antwort fällt je nach Land unterschiedlich aus. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie in Deutschland, Österreich und der Schweiz achten müssen.
DEUTSCHLAND: KLARE GRENZEN UND ZINSANSPRUCH
In Deutschland ist die Mietkaution gesetzlich geregelt. Vermieter dürfen maximal drei Nettokaltmieten als Kaution verlangen. Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Besonders wichtig für Mieter: Die Kaution muss auf einem separaten Konto, dem sogenannten Mietkautionskonto, angelegt werden. Der Vermieter ist verpflichtet, die anfallenden Zinsen an den Mieter auszuzahlen – auch wenn diese gering ausfallen.
Nach dem Mietverhältnis muss der Vermieter die Kaution innerhalb von 30 Tagen nach Rückgabe der Wohnung zurückerstatten. Wenn Schäden vorhanden sind, kann der Vermieter Kosten für deren Behebung abziehen. Allerdings gilt hier der Grundsatz: Normale Abnutzung ist nicht entschädigungspflichtig. Vermieter müssen alle Mängel aufzeigen und Kostenvoranschläge vorlegen. Tipp für Mieter: Erstellen Sie bei Wohnungsübergabe unbedingt ein Übergabeprotokoll und dokumentieren Sie den Zustand fotografisch.
ÖSTERREICH: FLEXIBLE GESTALTUNG
In Österreich gelten andere Spielregeln. Hier ist keine maximale Kautionssumme gesetzlich festgelegt. Üblicherweise verlangen Vermieter zwei bis drei Monatsmieten als Kaution. Die genaue Höhe ist Verhandlungssache zwischen Mieter und Vermieter.
Ein wichtiger Unterschied zu Deutschland: In Österreich gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Verzinsung der Kaution. Das macht Österreich für Mieter in diesem Punkt weniger vorteilhaft. Die Kaution muss trotzdem sicher angelegt werden. Nach Beendigung des Mietverhältnisses haben Vermieter 14 Tage Zeit, um die Kaution zurückzugeben. Auch hier können Schäden von der Summe abgezogen werden. Österreichische Mieter sollten ebenfalls Protokolle anfertigen und alles schriftlich dokumentieren.
SCHWEIZ: STRENGE REGELN UND HOHE STANDARDS
Die Schweiz hat das höchste Schutzniveau für Mietkaution. Maximal drei Monatsmieten darf der Vermieter verlangen – ähnlich wie in Deutschland. Besonderheit: Die Kaution muss unabhängig angelegt werden, idealerweise bei einem Treuhänder oder bei einer Bank, nicht beim Vermieter selbst.
Schweizer Mieter haben zudem Anspruch auf Verzinsung der Kaution, wenn diese längerfristig angelegt ist. Nach Kündigung des Mietverhältnisses muss die Kaution innert 30 Tagen zurückgegeben werden. Ein großer Vorteil: Wenn der Vermieter Schäden geltend machen will, muss er konkrete Nachweise und Kostenvoranschläge erbringen. Pauschale Abzüge sind nicht zulässig.
PRAKTISCHE TIPPS FÜR ALLE LÄNDER
Unabhängig davon, ob Sie in Deutschland, Österreich oder der Schweiz wohnen: Immer schriftlich festhalten, in welchem Zustand Sie die Wohnung übernehmen. Fotografieren Sie vorhandene Schäden. Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung der Kautionszahlung an. Bewahren Sie alle Unterlagen auf, bis Sie die Kaution zurückerhalten haben.
Vor allem: Lesen Sie den Mietvertrag gründlich durch und fragen Sie nach, wenn Ihnen etwas unklar ist. So schützen Sie sich vor unnötigen Problemen und kennen Ihre Rechte.
Wer eine neue Wohnung mietet, muss sich mit vielen Formalitäten auseinandersetzen. Eine der wichtigsten Fragen lautet: Wie hoch darf die Mietkaution sein und welche Regeln gelten? Die Antwort fällt je nach Land unterschiedlich aus. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie in Deutschland, Österreich und der Schweiz achten müssen.
DEUTSCHLAND: KLARE GRENZEN UND ZINSANSPRUCH
In Deutschland ist die Mietkaution gesetzlich geregelt. Vermieter dürfen maximal drei Nettokaltmieten als Kaution verlangen. Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Besonders wichtig für Mieter: Die Kaution muss auf einem separaten Konto, dem sogenannten Mietkautionskonto, angelegt werden. Der Vermieter ist verpflichtet, die anfallenden Zinsen an den Mieter auszuzahlen – auch wenn diese gering ausfallen.
Nach dem Mietverhältnis muss der Vermieter die Kaution innerhalb von 30 Tagen nach Rückgabe der Wohnung zurückerstatten. Wenn Schäden vorhanden sind, kann der Vermieter Kosten für deren Behebung abziehen. Allerdings gilt hier der Grundsatz: Normale Abnutzung ist nicht entschädigungspflichtig. Vermieter müssen alle Mängel aufzeigen und Kostenvoranschläge vorlegen. Tipp für Mieter: Erstellen Sie bei Wohnungsübergabe unbedingt ein Übergabeprotokoll und dokumentieren Sie den Zustand fotografisch.
ÖSTERREICH: FLEXIBLE GESTALTUNG
In Österreich gelten andere Spielregeln. Hier ist keine maximale Kautionssumme gesetzlich festgelegt. Üblicherweise verlangen Vermieter zwei bis drei Monatsmieten als Kaution. Die genaue Höhe ist Verhandlungssache zwischen Mieter und Vermieter.
Ein wichtiger Unterschied zu Deutschland: In Österreich gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Verzinsung der Kaution. Das macht Österreich für Mieter in diesem Punkt weniger vorteilhaft. Die Kaution muss trotzdem sicher angelegt werden. Nach Beendigung des Mietverhältnisses haben Vermieter 14 Tage Zeit, um die Kaution zurückzugeben. Auch hier können Schäden von der Summe abgezogen werden. Österreichische Mieter sollten ebenfalls Protokolle anfertigen und alles schriftlich dokumentieren.
SCHWEIZ: STRENGE REGELN UND HOHE STANDARDS
Die Schweiz hat das höchste Schutzniveau für Mietkaution. Maximal drei Monatsmieten darf der Vermieter verlangen – ähnlich wie in Deutschland. Besonderheit: Die Kaution muss unabhängig angelegt werden, idealerweise bei einem Treuhänder oder bei einer Bank, nicht beim Vermieter selbst.
Schweizer Mieter haben zudem Anspruch auf Verzinsung der Kaution, wenn diese längerfristig angelegt ist. Nach Kündigung des Mietverhältnisses muss die Kaution innert 30 Tagen zurückgegeben werden. Ein großer Vorteil: Wenn der Vermieter Schäden geltend machen will, muss er konkrete Nachweise und Kostenvoranschläge erbringen. Pauschale Abzüge sind nicht zulässig.
PRAKTISCHE TIPPS FÜR ALLE LÄNDER
Unabhängig davon, ob Sie in Deutschland, Österreich oder der Schweiz wohnen: Immer schriftlich festhalten, in welchem Zustand Sie die Wohnung übernehmen. Fotografieren Sie vorhandene Schäden. Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung der Kautionszahlung an. Bewahren Sie alle Unterlagen auf, bis Sie die Kaution zurückerhalten haben.
Vor allem: Lesen Sie den Mietvertrag gründlich durch und fragen Sie nach, wenn Ihnen etwas unklar ist. So schützen Sie sich vor unnötigen Problemen und kennen Ihre Rechte.