Mietkaution in Deutschland, Österreich und der Schweiz – was gilt wo?

06. June 2026

Mietkaution in Deutschland, Österreich und der Schweiz – was gilt wo?

Die Mietkaution ist ein wichtiges Thema für alle, die eine neue Wohnung anmieten möchten. Doch während die grundsätzliche Idee überall im deutschsprachigen Raum ähnlich ist, unterscheiden sich die genauen Regelungen erheblich. Wir zeigen dir, was in Deutschland, Österreich und der Schweiz gilt und worauf du achten solltest.

Mietkaution in Deutschland – Das müssen Mieter wissen

In Deutschland ist die Mietkaution gesetzlich geregelt. Vermieter dürfen maximal drei Monatsmieten als Kaution verlangen – der Betrag wird auf die gesamte Mietdauer angerechnet. Die Kaution muss auf einem separaten Sparkonto für den Mieter hinterlegt werden. Der Vermieter darf das Geld nicht für eigene Zwecke nutzen und muss es nach dem Auszug zurückgeben.

Eine wichtige Regel für deutsche Mieter: Die Kaution ist innerhalb von drei Monaten nach Auszug zurückzuerstatten. Allerdings darf der Vermieter Mängel, Reparaturen oder offene Nebenkosten abziehen. Deshalb ist es ratsam, bei Auszug ein detailliertes Übergabeprotokoll zu erstellen.

Österreich – Andere Regeln für die Kaution

Österreich unterscheidet sich deutlich von Deutschland. Hier beträgt die Mietkaution üblicherweise zwei bis drei Monatsmieten. Ein großer Unterschied: In Österreich muss die Kaution nicht zwingend auf einem Treuekonto verwahrt werden. Stattdessen kann der Vermieter die Kaution auch selbst verwahren, muss diese aber mit Zinsen verzinsen – derzeit circa zwei Prozent pro Jahr.

Österreichische Mieter sollten sich eine schriftliche Bestätigung über die Kaution geben lassen. Bei Auszug muss die Kaution innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet werden, sofern keine Mängel vorliegen. Wichtig: Der Vermieter kann nur für tatsächliche Schäden abziehen, nicht für normale Abnutzung.

Die Schweiz – Großzügigere Regelungen

In der Schweiz ist die Höhe der Mietkaution nicht einheitlich gesetzlich vorgeschrieben. Üblich sind ein bis zwei Monatsmieten, doch dies kann zwischen Mieter und Vermieter verhandelt werden. Ein wesentlicher Vorteil für Schweizer Mieter: Die Kaution wird hier oft in Form einer Kaution oder eines Sparbuchs hinterlegt.

Schweizer Mieter genießen einen besonderen Schutz: Die Kaution darf nicht als Miete für die letzten Monate verwendet werden. Sie muss separat verwaltet werden und kann nur für tatsächliche Schäden in Anspruch genommen werden. Die Rückgabe erfolgt nach Inspektion des Objekts.

Praktische Tipps für Mieter im DACH-Raum

Unabhängig davon, in welchem Land du eine Wohnung mietest, solltest du folgende Punkte beachten: Dokumentiere den Zustand der Wohnung bei Einzug mit Fotos und einem schriftlichen Protokoll. Fordere eine schriftliche Bestätigung über die Kaution an und notiere dir den genauen Betrag sowie die Kontonummer, wo die Kaution verwahrt wird.

Bei Auszug ist ein Übergabeprotokoll essentiell. Lass dich nicht unter Druck setzen und nimm dir Zeit für eine gründliche Besichtigung. Sollte der Vermieter Abzüge vornehmen wollen, verlange eine detaillierte Auflistung der Kosten.

Die Mietkaution ist dein Geld – sorge dafür, dass es sicher verwahrt wird und du es am Ende vollständig zurückbekommst. Mit den richtigen Vorkehrungen und Kenntnissen der lokalen Regelungen bist du bestens geschützt.