Mietkaution in Deutschland, Österreich und der Schweiz – was gilt wo?

17. August 2026

Mietkaution in Deutschland, Österreich und der Schweiz – was gilt wo?

Die Mietkaution ist für viele Mietinteressenten ein wichtiges Thema, wenn es um den Einzug in eine neue Wohnung oder ein neues Haus geht. Doch die Regelungen unterscheiden sich je nach Land erheblich. Wir beleuchten für Sie, welche Regeln in Deutschland, Österreich und der Schweiz gelten und worauf Sie achten sollten.

Deutschland: Sichere Verwaltung ist Pflicht

In Deutschland ist die Mietkaution durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) klar geregelt. Mieter müssen in der Regel drei Nettokaltmieten als Kaution hinterlegen – deutlich weniger als noch vor Jahrzehnten. Diese Summe darf vom Vermieter nicht überschritten werden. Wichtig zu wissen: Der Vermieter muss die Kaution auf einem separaten Treuhandkonto anlegen, nicht auf seinem privaten Bankkonto. Dadurch ist Ihr Geld im Insolvenzfall des Vermieters geschützt. Die Kaution wird nach dem Auszug und einer angemessenen Überprüfung des Zustandes der Immobilie zurückerstattet. Beachten Sie aber: Der Vermieter hat das Recht, berechtigte Renovierungen oder Reparaturen von der Kaution abzuziehen. Es empfiehlt sich daher, bei der Übergabe ein detailliertes Übergabeprotokoll zu erstellen.

Österreich: Mehr Flexibilität mit höheren Summen

In Österreich liegt die übliche Mietkaution bei zwei bis drei Monatsmieten und wird oft als "Kaution" oder "Kaution und Maklergebühr" bezeichnet. Der entscheidende Unterschied zu Deutschland: Die Kaution muss nicht zwingend auf einem separaten Konto verwahrt werden, sondern kann vom Vermieter verwendet werden. Dies bietet Mietern weniger Sicherheit. Allerdings müssen Vermieter in Österreich die Kaution verzinsen, wenn das Mietverhältnis länger als ein Jahr andauert. Der Zinssatz entspricht dabei der gesetzlichen Verzinsungspflicht. Bei Auszug wird die Kaution nach Überprüfung des Wohnzustands erstattet. Ein Protokoll bei Ein- und Auszug ist auch hier dringend zu empfehlen, um spätere Disputes zu vermeiden.

Schweiz: Sehr hohe Kautionen und strikte Regeln

Die Schweiz hat mit Abstand die höchsten Kautionsanforderungen im DACH-Raum. Hier liegt die übliche Kaution bei drei bis sechs Monatsmieten – teilweise sogar noch höher. Der Grund: Die Schweizer Rechtsordnung schützt Vermieter sehr stark vor Zahlungsausfällen. Die Kaution wird oft auf einem Treuhandkonto der Bank hinterlegt und ist damit geschützt. Nach dem Auszug hat der Vermieter bis zu 30 Tage Zeit, um berechtigte Abzüge geltend zu machen und die restliche Kaution zurückzuerstatten. In der Schweiz ist auch ein detailliertes Zustandsprotokoll noch wichtiger, da Streitigkeiten rund um die Kaution häufig vor Gericht landen.

Praktische Tipps für Mietinteressenten

Unabhängig davon, in welchem Land Sie ein Mietverhältnis eingehen: Fordern Sie immer ein schriftliches Mietangebot an, in dem die genaue Kautionssumme festgehalten ist. Machen Sie bei Einzug und Auszug fotografische Dokumentationen des Zustands. Lagern Sie alle Belege zu Renovierungen oder Reparaturen, die Sie selbst durchführen, sorgfältig ab. Falls der Vermieter berechtigt erscheinende Abzüge vornimmt, können Sie mit diesen Unterlagen widersprechen.

Die Mietkaution schützt letztendlich beide Seiten – Mieter und Vermieter. Mit Kenntnis der regionalen Regelungen und gewissenhafter Dokumentation vermeiden Sie unnötige Konflikte beim Auszug.