Mietkaution in Deutschland, Österreich und der Schweiz – was gilt wo?

24. July 2026

Mietkaution in Deutschland, Österreich und der Schweiz – was gilt wo?

Die Mietkaution ist für viele Wohnungssuchende ein wichtiges Thema. Doch die Regelungen unterscheiden sich erheblich zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz. Wenn Sie in einem dieser Länder eine Wohnung mieten möchten, sollten Sie die jeweiligen Bestimmungen genau kennen. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen und wie Sie sich am besten schützen.

In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Mietkaution. Vermieter dürfen maximal drei Nettomieten als Kaution verlangen. Diese muss auf einem separaten Konto (Kautionskonto) angelegt werden, auf das nur der Mieter Zugriff hat. Der Vermieter darf die Kaution nicht für eigene Zwecke verwenden. Nach dem Auszug muss die Kaution mit Zinsen innerhalb von drei Monaten zurückgezahlt werden. Mögliche Mängel müssen innerhalb dieser Frist schriftlich geltend gemacht werden. Ein wichtiger Tipp: Dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung beim Einzug ausführlich mit Fotos. Dies schützt Sie vor ungerechtfertigten Schadensersatzforderungen beim Auszug.

In Österreich gelten andere Regeln. Die Kaution darf zwei bis drei Monatsmieten betragen und muss ebenfalls auf einem getrennten Konto liegen. Der Vermieter muss der Bank schriftlich mitteilen, dass es sich um eine Kaution handelt. Ein großer Unterschied zu Deutschland: In Österreich müssen Zinsen auf die Kaution gezahlt werden – mindestens zu einem Zinssatz, der der Hauptrefinanzierungsrate der Europäischen Zentralbank entspricht. Auch hier sollten Sie ein Übergabeprotokoll beim Ein- und Auszug erstellen und unterschreiben lassen. Achten Sie darauf, dass alle festgestellten Mängel dokumentiert werden, um Konflikte zu vermeiden.

Die Schweiz hat das liberalste System der drei Länder. Hier können Vermieter bis zu drei Monatsmieten als Kaution verlangen, es gibt aber keine gesetzliche Obergrenze. Auch die Anlageform ist flexibler – die Kaution muss nicht zwingend auf einem getrennten Konto liegen. Trotzdem wird empfohlen, schriftlich festzuhalten, dass es sich um eine Kaution handelt. Ein wichtiger Punkt: In der Schweiz ist es nicht üblich, Zinsen auf Kautionen zu zahlen. Die Rückgabe muss innerhalb von 30 Tagen nach Auszug erfolgen.

Praktische Tipps für Mietinteressenten im DACH-Raum

Zunächst sollten Sie immer einen Mietvertrag verlangen und diesen sorgfältig prüfen. Überprüfen Sie, ob die Kautionssumme den gesetzlichen Höchstgrenzen entspricht. Verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung, wie und wo die Kaution angelegt wird. Führen Sie beim Einzug ein detailliertes Übergabeprotokoll durch. Fotografieren oder filmen Sie den Zustand aller Räume, um später Streitigkeiten zu vermeiden. Beheben Sie Mängel, die Sie als Mieter verursacht haben, vor dem Auszug oder dokumentieren Sie, dass diese bereits vorhanden waren.

Bewahren Sie alle Quittungen für Reparaturen und Verbesserungen auf. Nehmen Sie an der Schlüsselübergabe teil und dokumentieren Sie diese schriftlich. Falls der Vermieter Schadensersatz fordert, fordern Sie Kostenvoranschläge an – Reparaturen müssen in einem angemessenen Preisrahmen liegen.

Kautionststreitigkeiten sind häufig. Deshalb empfehlen wir, sich bei Fragen an Mieterverbände oder Verbraucherberatungsstellen zu wenden. Diese bieten kostenlos hilfreiche Informationen und unterstützen Sie im Konfliktfall. Mit guter Vorbereitung und Dokumentation schützen Sie Ihr Geld und vermeiden teure Auseinandersetzungen.