Mietkaution in Deutschland, Österreich und der Schweiz – was gilt wo?

24. July 2026

Mietkaution in Deutschland, Österreich und der Schweiz – was gilt wo?

Die Mietkaution ist für viele Mietinteressenten ein wichtiger Punkt bei der Anmietung einer neuen Wohnung. Doch die Regelungen unterscheiden sich im deutschsprachigen Raum erheblich. Damit Sie als Mieter wissen, worauf Sie achten müssen, erklären wir die Unterschiede zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz.

In Deutschland ist die Mietkaution im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Als Mieter dürfen Sie eine Kaution von maximal drei Nettomieten zahlen. Das heißt: Die Kaution ist auf die dreifache monatliche Miete ohne Nebenkosten begrenzt. Ein wichtiger Punkt: Der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution auf einem separaten Konto zu hinterlegen. Dieses Konto muss auf den Namen des Mieters laufen und darf nicht mit den Konten des Vermieters vermischt werden. Nach dem Auszug hat der Vermieter üblicherweise bis zu drei Monate Zeit, die Kaution zurückzugeben – abzüglich berechtigter Mängel und Schäden.

Ein häufiger Anfängerfehler: Viele Mieter zahlen die Kaution bar oder direkt an den Vermieter. Das ist rechtlich problematisch. Verlangen Sie immer eine Bestätigung über die Hinterlegung auf einem Treuhandkonto. So schützen Sie sich vor Unstimmigkeiten.

Österreich hat ähnliche Regeln, allerdings mit einigen Unterschieden. Die maximale Kaution beträgt hier zwei bis drei Monatsmieten. Der Vermieter muss die Kaution ebenfalls auf einem getrennten Konto anlegen. Ein wichtiger Unterschied zu Deutschland: In Österreich ist eine Verzinsung der Kaution mit mindestens 2 Prozent pro Jahr vorgesehen, wenn die Kaution länger als ein Jahr aufbewahrt wird. Das heißt, Sie bekommen Zinsen auf Ihre hinterlegte Kaution – ein kleiner Vorteil für österreichische Mieter. Auch hier gilt: Nach dem Auszug sollte die Kaution innerhalb weniger Wochen zurückerstattet werden.

Die Schweiz handhabt die Mietkaution deutlich großzügiger für Mieter. Die maximale Kaution ist gesetzlich auf etwas mehr als eine Monatsmiete begrenzt – meist zwischen 10 und 50 Prozent der monatlichen Miete. Das ist deutlich niedriger als in Deutschland oder Österreich. Die Kaution muss auch hier sicher verwahrt werden. Ein großer Vorteil: In der Schweiz müssen Vermieter die Kaution verzinsen, und zwar mit dem sogenannten Eckzins (aktuell zwischen 0,5 und 1,0 Prozent pro Jahr).

Praktische Tipps für Mietinteressenten im DACH-Raum:

Erstens: Fordern Sie vor Zahlung eine schriftliche Bestätigung an, dass die Kaution korrekt hinterlegt wird. Dies gilt für alle drei Länder.

Zweitens: Dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung beim Einzug mit Fotos und einem detaillierten Übergabeprotokoll. Dies schützt Sie bei der Rückgabe vor ungerechtigten Schadensersatzforderungen.

Drittens: Behalten Sie alle Belege auf und verfallen Sie nicht in unnötige Reparaturen. Normalverschleiß ist Sache des Vermieters, nicht des Mieters.

Viertens: Kümmern Sie sich frühzeitig um die Rückgabe. Schreiben Sie dem Vermieter spätestens einen Monat vor dem Auszug und erinnern Sie ihn an die Kautionsrückgabe.

Insgesamt gilt: Kennen Sie die Regelungen in Ihrem Land und schützen Sie sich durch Dokumentation und klare Absprachen. So wird die Mietkaution kein böses Überraschungsmoment nach dem Auszug.