Mietkaution in Deutschland, Österreich und der Schweiz – was gilt wo?
08. July 2026
Mietkaution in Deutschland, Österreich und der Schweiz – was gilt wo?
Die Mietkaution ist für viele Mietinteressenten ein wichtiges Thema, doch die Regelungen unterscheiden sich erheblich je nach Land. Wenn Sie in Deutschland, Österreich oder der Schweiz eine Wohnung mieten möchten, sollten Sie die rechtlichen Besonderheiten kennen. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, welche Regeln in den drei DACH-Ländern gelten und wie Sie sich am besten schützen.
Deutschland: Maximal das Dreifache der Kaltmiete
In Deutschland ist die Mietkaution durch das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Als Mietinteressent dürfen Sie maximal das Dreifache der monatlichen Kaltmiete (ohne Nebenkosten) als Kaution hinterlegen. Eine Kaution von 1.500 Euro ist bei einer Kaltmiete von 500 Euro also das Maximum. Die Kaution muss unverzinst auf einem separaten Sparkonto des Vermieters oder einer Bank hinterlegt werden. Das ist wichtig: Der Vermieter darf die Kaution nicht mit seinen eigenen Mitteln vermischen oder für andere Zwecke nutzen. Nach dem Auszug hat der Vermieter bis zu drei Monate Zeit, die Kaution zurückzugeben. Eventuelle Mängel oder Mietschulden können davon abgezogen werden, aber nur wenn sie dokumentiert sind.
Österreich: Ähnliche Regelungen mit Besonderheiten
In Österreich ähneln die Regeln Deutschland, aber es gibt wichtige Unterschiede. Auch hier können Vermieter maximal zwei bis drei Monatsmieten als Kaution verlangen. Allerdings besteht in Österreich die Besonderheit, dass die Kaution teilweise verzinst werden muss. Die genaue Quote richtet sich nach der jeweiligen Bank. Ein großer Vorteil für Mieter: In Österreich ist es üblich, dass Makler oder Hausverwaltungen die Kaution treuhänderisch verwalten. Das bedeutet, dass die Gelder auf einem separaten Konto liegen und nicht vom Vermieter genutzt werden können. Nach dem Auszug haben Vermieter etwa zwei bis vier Wochen Zeit, um die Kaution (abzüglich berechtigter Ansprüche) zurückzugeben.
Schweiz: Höhere Kautionen, strikere Regeln
In der Schweiz sind die Regeln am strengsten. Vermieter können bis zu drei Monatsmieten als Kaution verlangen, wobei zwei Monatsmieten das Übliche sind. Die Kaution muss zwingend auf einem separaten Konto hinterlegt werden und wird in der Regel verzinst. Ein wichtiger Punkt: In der Schweiz müssen Vermieter die Kaution mit allen durchgeführten Arbeiten und Mängeln detailliert abrechnen und diese dem Mieter schriftlich mitteilen. Die Rückgabe erfolgt üblicherweise innerhalb von 30 Tagen. Besonders Mietinteressenten sollten wissen, dass sie in der Schweiz Einsicht in die Kaution-Konten haben und diese überprüfen können.
Praktische Tipps für Mietinteressenten
Unabhängig davon, in welchem Land Sie mieten: Dokumentieren Sie immer den Zustand der Wohnung beim Einzug mit Fotos oder Videos. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, wie hoch die Kaution ist und auf welchem Konto sie hinterlegt wird. Bewahren Sie alle Belege und Quittungen auf. Beim Auszug sollten Sie erneut Fotos machen und den Übergabetermin schriftlich festhalten. So vermeiden Sie unnötige Konflikte und schützen Ihre Kaution bestmöglich.
Die Mietkaution ist für viele Mietinteressenten ein wichtiges Thema, doch die Regelungen unterscheiden sich erheblich je nach Land. Wenn Sie in Deutschland, Österreich oder der Schweiz eine Wohnung mieten möchten, sollten Sie die rechtlichen Besonderheiten kennen. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, welche Regeln in den drei DACH-Ländern gelten und wie Sie sich am besten schützen.
Deutschland: Maximal das Dreifache der Kaltmiete
In Deutschland ist die Mietkaution durch das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Als Mietinteressent dürfen Sie maximal das Dreifache der monatlichen Kaltmiete (ohne Nebenkosten) als Kaution hinterlegen. Eine Kaution von 1.500 Euro ist bei einer Kaltmiete von 500 Euro also das Maximum. Die Kaution muss unverzinst auf einem separaten Sparkonto des Vermieters oder einer Bank hinterlegt werden. Das ist wichtig: Der Vermieter darf die Kaution nicht mit seinen eigenen Mitteln vermischen oder für andere Zwecke nutzen. Nach dem Auszug hat der Vermieter bis zu drei Monate Zeit, die Kaution zurückzugeben. Eventuelle Mängel oder Mietschulden können davon abgezogen werden, aber nur wenn sie dokumentiert sind.
Österreich: Ähnliche Regelungen mit Besonderheiten
In Österreich ähneln die Regeln Deutschland, aber es gibt wichtige Unterschiede. Auch hier können Vermieter maximal zwei bis drei Monatsmieten als Kaution verlangen. Allerdings besteht in Österreich die Besonderheit, dass die Kaution teilweise verzinst werden muss. Die genaue Quote richtet sich nach der jeweiligen Bank. Ein großer Vorteil für Mieter: In Österreich ist es üblich, dass Makler oder Hausverwaltungen die Kaution treuhänderisch verwalten. Das bedeutet, dass die Gelder auf einem separaten Konto liegen und nicht vom Vermieter genutzt werden können. Nach dem Auszug haben Vermieter etwa zwei bis vier Wochen Zeit, um die Kaution (abzüglich berechtigter Ansprüche) zurückzugeben.
Schweiz: Höhere Kautionen, strikere Regeln
In der Schweiz sind die Regeln am strengsten. Vermieter können bis zu drei Monatsmieten als Kaution verlangen, wobei zwei Monatsmieten das Übliche sind. Die Kaution muss zwingend auf einem separaten Konto hinterlegt werden und wird in der Regel verzinst. Ein wichtiger Punkt: In der Schweiz müssen Vermieter die Kaution mit allen durchgeführten Arbeiten und Mängeln detailliert abrechnen und diese dem Mieter schriftlich mitteilen. Die Rückgabe erfolgt üblicherweise innerhalb von 30 Tagen. Besonders Mietinteressenten sollten wissen, dass sie in der Schweiz Einsicht in die Kaution-Konten haben und diese überprüfen können.
Praktische Tipps für Mietinteressenten
Unabhängig davon, in welchem Land Sie mieten: Dokumentieren Sie immer den Zustand der Wohnung beim Einzug mit Fotos oder Videos. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, wie hoch die Kaution ist und auf welchem Konto sie hinterlegt wird. Bewahren Sie alle Belege und Quittungen auf. Beim Auszug sollten Sie erneut Fotos machen und den Übergabetermin schriftlich festhalten. So vermeiden Sie unnötige Konflikte und schützen Ihre Kaution bestmöglich.