Mietkaution in Deutschland, Österreich und der Schweiz – was gilt wo?
22. June 2026
Mietkaution in Deutschland, Österreich und der Schweiz – was gilt wo?
Die Mietkaution ist für viele Mietinteressenten ein wichtiges Thema, das vor der Unterzeichnung eines Mietvertrags geklärt sein sollte. Doch die Regelungen unterscheiden sich erheblich zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz. Dieser Artikel gibt Ihnen einen praktischen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen in den drei deutschsprachigen Ländern.
Mietkaution in Deutschland
In Deutschland ist die Mietkaution im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) genau geregelt. Als Mieter können Sie maximal die Kaution in Höhe von drei Monatsmieten (Kaltmiete) hinterlegen. Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, die Kaution zinslos auf einem separaten Konto (sogenanntes Treuhandkonto) zu verwahren. Dies ist ein wichtiger Schutz für Sie als Mieter, da die Kaution damit rechtlich geschützt ist.
Nach Beendigung des Mietverhältnisses muss der Vermieter die Kaution innerhalb von drei Monaten zurückzahlen, abzüglich eventueller berechtigter Schadensersatzforderungen. Eine Verrechnung mit ausstehenden Mieten ist nicht zulässig. Tipp: Dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung bei Einzug genau mit Fotos. Dies erleichtert Ihnen später die Rückforderung der vollen Kaution.
Mietkaution in Österreich
Österreich hat mit Deutschland ähnliche Regelungen, allerdings mit einigen Besonderheiten. Die Kaution darf maximal drei Monatsmieten betragen. Der Vermieter muss die Kaution ebenfalls zinslos verwahren, allerdings nicht zwingend auf einem separaten Konto. Eine wichtige Regelung in Österreich ist, dass der Vermieter die Kaution spätestens 14 Tage nach Mietende zurückgeben muss, minus berechtigter Mängel und Schadensersatzforderungen.
Ein großer Vorteil für österreichische Mieter: Der Vermieter muss Ihnen vor Beendigung des Mietverhältnisses schriftlich mitteilen, welche Kosten er von der Kaution abziehen möchte. Ist dies nicht geschehen, gilt die Kaution als vollständig fällig.
Mietkaution in der Schweiz
Die Schweiz hat im Vergleich zu Deutschland und Österreich weniger strenge gesetzliche Vorgaben zur Mietkaution. Die Höhe der Kaution ist nicht gesetzlich begrenzt und kann daher frei zwischen Vermieter und Mieter vereinbart werden. Üblich sind jedoch ein bis zwei Monatsmieten.
Ein wichtiger Unterschied: In der Schweiz muss die Kaution nicht auf einem separaten Konto verwahrt werden. Der Vermieter darf die Kaution grundsätzlich für sich selbst nutzen. Dies bietet weniger Schutz für Mieter. Nach Auszug muss die Kaution innerhalb von 30 Tagen zurückgegeben werden, auch hier abzüglich berechtigter Forderungen.
Praktische Tipps für den DACH-Raum
Unabhängig davon, wo Sie mieten, sollten Sie folgende Punkte beachten: Erstellen Sie vor Einzug ein Übergabeprotokoll mit dem Vermieter, um später Streitigkeiten zu vermeiden. Lassen Sie sich die Kautionsquittung schriftlich geben. Versichern Sie sich, dass die Kaution sicher verwahrt wird. Und sparen Sie sich die Kaution rechtzeitig zusammen – sie ist oft eine erhebliche finanzielle Belastung beim Wohnungswechsel.
Mit diesem Wissen sind Sie gut vorbereitet, um Ihre Mietkaution in Deutschland, Österreich oder der Schweiz zu regeln und Ihre Rechte zu schützen.
Die Mietkaution ist für viele Mietinteressenten ein wichtiges Thema, das vor der Unterzeichnung eines Mietvertrags geklärt sein sollte. Doch die Regelungen unterscheiden sich erheblich zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz. Dieser Artikel gibt Ihnen einen praktischen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen in den drei deutschsprachigen Ländern.
Mietkaution in Deutschland
In Deutschland ist die Mietkaution im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) genau geregelt. Als Mieter können Sie maximal die Kaution in Höhe von drei Monatsmieten (Kaltmiete) hinterlegen. Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, die Kaution zinslos auf einem separaten Konto (sogenanntes Treuhandkonto) zu verwahren. Dies ist ein wichtiger Schutz für Sie als Mieter, da die Kaution damit rechtlich geschützt ist.
Nach Beendigung des Mietverhältnisses muss der Vermieter die Kaution innerhalb von drei Monaten zurückzahlen, abzüglich eventueller berechtigter Schadensersatzforderungen. Eine Verrechnung mit ausstehenden Mieten ist nicht zulässig. Tipp: Dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung bei Einzug genau mit Fotos. Dies erleichtert Ihnen später die Rückforderung der vollen Kaution.
Mietkaution in Österreich
Österreich hat mit Deutschland ähnliche Regelungen, allerdings mit einigen Besonderheiten. Die Kaution darf maximal drei Monatsmieten betragen. Der Vermieter muss die Kaution ebenfalls zinslos verwahren, allerdings nicht zwingend auf einem separaten Konto. Eine wichtige Regelung in Österreich ist, dass der Vermieter die Kaution spätestens 14 Tage nach Mietende zurückgeben muss, minus berechtigter Mängel und Schadensersatzforderungen.
Ein großer Vorteil für österreichische Mieter: Der Vermieter muss Ihnen vor Beendigung des Mietverhältnisses schriftlich mitteilen, welche Kosten er von der Kaution abziehen möchte. Ist dies nicht geschehen, gilt die Kaution als vollständig fällig.
Mietkaution in der Schweiz
Die Schweiz hat im Vergleich zu Deutschland und Österreich weniger strenge gesetzliche Vorgaben zur Mietkaution. Die Höhe der Kaution ist nicht gesetzlich begrenzt und kann daher frei zwischen Vermieter und Mieter vereinbart werden. Üblich sind jedoch ein bis zwei Monatsmieten.
Ein wichtiger Unterschied: In der Schweiz muss die Kaution nicht auf einem separaten Konto verwahrt werden. Der Vermieter darf die Kaution grundsätzlich für sich selbst nutzen. Dies bietet weniger Schutz für Mieter. Nach Auszug muss die Kaution innerhalb von 30 Tagen zurückgegeben werden, auch hier abzüglich berechtigter Forderungen.
Praktische Tipps für den DACH-Raum
Unabhängig davon, wo Sie mieten, sollten Sie folgende Punkte beachten: Erstellen Sie vor Einzug ein Übergabeprotokoll mit dem Vermieter, um später Streitigkeiten zu vermeiden. Lassen Sie sich die Kautionsquittung schriftlich geben. Versichern Sie sich, dass die Kaution sicher verwahrt wird. Und sparen Sie sich die Kaution rechtzeitig zusammen – sie ist oft eine erhebliche finanzielle Belastung beim Wohnungswechsel.
Mit diesem Wissen sind Sie gut vorbereitet, um Ihre Mietkaution in Deutschland, Österreich oder der Schweiz zu regeln und Ihre Rechte zu schützen.