Mietkaution in Deutschland, Österreich und der Schweiz – was gilt wo?
22. June 2026
Mietkaution in Deutschland, Österreich und der Schweiz – was gilt wo?
Wer eine neue Wohnung mietet, muss in den meisten Fällen eine Kaution hinterlegen. Doch die Regelungen für Mietkautionen unterscheiden sich in den deutschsprachigen Ländern erheblich. Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz und zeigen, worauf Sie als Mietinteressent achten sollten.
Mietkaution in Deutschland
In Deutschland ist eine Kaution in Höhe von bis zu drei Monatsmieten üblich und gesetzlich zulässig. Wichtig: Vermieter dürfen diese Kaution nicht einfach auf ihr eigenes Konto einzahlen. Das Geld muss entweder auf einem separaten Treuhandkonto der Bank angelegt oder beim Makler hinterlegt werden. Dies schützt Sie als Mieter vor Missbrauch. Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, die Kaution mit den aktuellen Marktzinsen zu verzinsen. Nach dem Auszug muss die Kaution innerhalb von drei Monaten zurückgezahlt werden, es sei denn, der Vermieter meldet berechtigte Schadensersatzansprüche an. Tipp: Dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung beim Einzug ausführlich mit Fotos und halten Sie dies schriftlich fest. Dies ist später bei Unstimmigkeiten sehr hilfreich.
Mietkaution in Österreich
In Österreich beträgt die Kaution maximal zwei Monatsmieten. Das Geld muss ebenfalls auf einem Treuhandkonto bei einem Kreditinstitut oder einer Versicherungsgesellschaft angelegt werden. Der Vermieter erhält als Sicherheit eine Urkunde, darf aber nicht über das Geld verfügen. Ein großer Unterschied zu Deutschland: In Österreich wird die Kaution nicht verzinst. Nach Beendigung des Mietverhältnisses muss der Vermieter die Kaution innerhalb von zwei Wochen zurückgeben. Allerdings kann er bis zu zwei Wochen Zeit für die Reparatur von Mängeln nutzen, bevor die Kaution freigegeben wird. Als Mieter sollten Sie ein Übergabeprotokoll anfordern und auch hier den Zustand der Wohnung genau dokumentieren.
Mietkaution in der Schweiz
Die Schweizer Regelung ist deutlich unbürokratischer. Hier gibt es keine gesetzlich festgelegte maximale Kautionshöhe. Üblich sind eine bis drei Monatsmieten, teilweise auch höher. Ein wichtiger Punkt: Die Kaution muss nicht auf einem separaten Konto liegen. Der Vermieter darf das Geld auch selbst verwahren. Dies birgt ein größeres Risiko für Mieter. Allerdings ist der Vermieter verpflichtet, Zinsen auf die Kaution zu zahlen, mindestens zu dem vom Schweizer Nationalbank festgelegten Satz. Die Rückgabe muss innerhalb von 30 Tagen nach Mietende erfolgen. Tipp: Auch in der Schweiz ist eine schriftliche Übergabe mit Fotodokumentation ratsam, um Streitigkeiten zu vermeiden.
Praktische Tipps für alle drei Länder
Unabhängig davon, ob Sie in Deutschland, Österreich oder der Schweiz mieten: Fordern Sie immer schriftlich auf, dass die Kaution korrekt hinterlegt wird. Bewahren Sie alle Belege und Verträge auf. Nutzen Sie Übergabechecklisten und dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung mit Fotos und Videos. Bei der Rückgabe sollten Sie die Wohnung gründlich reinigen und ebenfalls dokumentieren. Verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung über die Kaution und achten Sie auf angemessene Rückgabetermine.
Die Regelungen sind unterschiedlich, aber eines haben alle Länder gemeinsam: Transparenz und Dokumentation schützen Ihre Rechte als Mieter. Informieren Sie sich frühzeitig über die lokalen Bestimmungen und nehmen Sie sich Zeit für eine sorgfältige Übergabe.
Wer eine neue Wohnung mietet, muss in den meisten Fällen eine Kaution hinterlegen. Doch die Regelungen für Mietkautionen unterscheiden sich in den deutschsprachigen Ländern erheblich. Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz und zeigen, worauf Sie als Mietinteressent achten sollten.
Mietkaution in Deutschland
In Deutschland ist eine Kaution in Höhe von bis zu drei Monatsmieten üblich und gesetzlich zulässig. Wichtig: Vermieter dürfen diese Kaution nicht einfach auf ihr eigenes Konto einzahlen. Das Geld muss entweder auf einem separaten Treuhandkonto der Bank angelegt oder beim Makler hinterlegt werden. Dies schützt Sie als Mieter vor Missbrauch. Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, die Kaution mit den aktuellen Marktzinsen zu verzinsen. Nach dem Auszug muss die Kaution innerhalb von drei Monaten zurückgezahlt werden, es sei denn, der Vermieter meldet berechtigte Schadensersatzansprüche an. Tipp: Dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung beim Einzug ausführlich mit Fotos und halten Sie dies schriftlich fest. Dies ist später bei Unstimmigkeiten sehr hilfreich.
Mietkaution in Österreich
In Österreich beträgt die Kaution maximal zwei Monatsmieten. Das Geld muss ebenfalls auf einem Treuhandkonto bei einem Kreditinstitut oder einer Versicherungsgesellschaft angelegt werden. Der Vermieter erhält als Sicherheit eine Urkunde, darf aber nicht über das Geld verfügen. Ein großer Unterschied zu Deutschland: In Österreich wird die Kaution nicht verzinst. Nach Beendigung des Mietverhältnisses muss der Vermieter die Kaution innerhalb von zwei Wochen zurückgeben. Allerdings kann er bis zu zwei Wochen Zeit für die Reparatur von Mängeln nutzen, bevor die Kaution freigegeben wird. Als Mieter sollten Sie ein Übergabeprotokoll anfordern und auch hier den Zustand der Wohnung genau dokumentieren.
Mietkaution in der Schweiz
Die Schweizer Regelung ist deutlich unbürokratischer. Hier gibt es keine gesetzlich festgelegte maximale Kautionshöhe. Üblich sind eine bis drei Monatsmieten, teilweise auch höher. Ein wichtiger Punkt: Die Kaution muss nicht auf einem separaten Konto liegen. Der Vermieter darf das Geld auch selbst verwahren. Dies birgt ein größeres Risiko für Mieter. Allerdings ist der Vermieter verpflichtet, Zinsen auf die Kaution zu zahlen, mindestens zu dem vom Schweizer Nationalbank festgelegten Satz. Die Rückgabe muss innerhalb von 30 Tagen nach Mietende erfolgen. Tipp: Auch in der Schweiz ist eine schriftliche Übergabe mit Fotodokumentation ratsam, um Streitigkeiten zu vermeiden.
Praktische Tipps für alle drei Länder
Unabhängig davon, ob Sie in Deutschland, Österreich oder der Schweiz mieten: Fordern Sie immer schriftlich auf, dass die Kaution korrekt hinterlegt wird. Bewahren Sie alle Belege und Verträge auf. Nutzen Sie Übergabechecklisten und dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung mit Fotos und Videos. Bei der Rückgabe sollten Sie die Wohnung gründlich reinigen und ebenfalls dokumentieren. Verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung über die Kaution und achten Sie auf angemessene Rückgabetermine.
Die Regelungen sind unterschiedlich, aber eines haben alle Länder gemeinsam: Transparenz und Dokumentation schützen Ihre Rechte als Mieter. Informieren Sie sich frühzeitig über die lokalen Bestimmungen und nehmen Sie sich Zeit für eine sorgfältige Übergabe.